Quo Vadis Messstellenbetriebsgesetz? Ein Kommentar.

Ende 2017, wie die Zeit vergeht. Es ist nicht lange her, da wurde der große Roll-Out der Smart-Meter angekündigt, inkl. der neuen Funktion des Smart-Meter-Gateway-Administrators für den grundzuständigen Messstellenbetreiber. 2017 sollte es losgehen, das Bundesamt für Sicherheit gibt den Startschuss für den Roll-Out und alle beginnen laut Gesetz mit den Umbauten der konventionellen Messgeräte durch intelligente Messgeräte. Auch in der Marktkommunikation waren die Ziele ambitioniert, ein neues Zielmodell soll ab 2020 greifen, seit Oktober 2017 gilt immerhin schon das Interimsmodell, die die intelligenten Messsysteme einbezieht.

Was ist aus diesem Vorhaben übrig geblieben? Leider nicht viel, denn was bis heute umgesetzt wurde, lässt zu wünschen übrig und verheißt nichts Gutes für die nächsten Jahre. „Wir sind im Verzug“, verkündet die Bundesnetzagentur schon kleinlaut, was die Umsetzungspläne angeht, und stimmt langsam die Betroffenen auf eine Verschiebung der Einführung des Zielmodells ein. Neues Einführungsdatum Ende 2021 und das ist pessimistisch zu sehen. Warum? Das aktuelle Interimsmodell, seit Oktober 2017 aktiv, bietet noch gar keine Grundlage, um gesammelte Erfahrungen in ein neues Modell einfließen zu lassen. Zertifizierte Smart Meter sind noch nicht vom BSI freigegeben, heißt, einen Roll-Out gibt es offiziell noch nicht. Nebenbei verwässert der BSI langsam die Vorgaben, indem ein Roll-Out angestrebt wird, der nicht die vollen Vorgaben des MsbG erfüllt. Das liegt an den strengen Vorgaben, die ein Smart Meter nachweisen muss und momentan nur in geringen Maß erfüllt. Tests bestätigen zudem die Fehleranfälligkeit verfügbarer Smart Meter und somit die Verzögerung bei der Einführung. Ein Ende ist noch nicht abzusehen und wohin die Reise am Ende hingeht, wissen wohl nur wenige.

Was tun nun alle Marktteilnehmer, die sich schnell, ausführlich und kostenintensiv auf einen Roll-Out eingestellt haben, der aber nicht kommen will? Sie nutzen die Zeit um die Prozesse im Unternehmen zu verifizieren oder zu verbessern. Starten Test-Piloten für den Roll-Out, führen die Prozesse mit einem ausgewählten SMGWA zusammen durch und machen die Systeme startklar für den Roll-Out. Es empfiehlt sich auch immer noch den Bestandsschutz zu prüfen und im Falle eines Turnuswechsels eine Eichfristverlängerung zu beantragen. Hier lässt sich Geld sparen und die Anzahl der Pflichtumbaufälle in den nächsten Jahren verringern.

Nutzen Sie die Zeit bis zum Roll-Out, lautet die Empfehlung.

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